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Seit dem 16. Mai 2024 wird in vielen Bundesländern die sogenannte Bezahlkarte für Geflüchtete eingeführt. Sie ersetzt Bargeldauszahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und soll laut Bundesregierung Verwaltungsaufwand reduzieren und Auslandsüberweisungen eindämmen.

In der Praxis führt sie jedoch zu massiven Einschränkungen und gesellschaftlicher Ausgrenzung.

Geflüchteten stehen monatlich lediglich 50 Euro Bargeld zur Verfügung, während die restlichen Leistungen nur über die Bezahlkarte ausgezahlt werden. Diese reicht jedoch oft nicht aus, um grundlegende Bedürfnisse zu decken.

In diesem Artikel möchten wir aufzeigen, was die Bezahlkarte ist, welche konkreten Folgen sie für Geflüchtete hat – und was man aktiv dagegen tun kann.

Mit der Einführung der Bezahlkarte verschärft sich die Lebensrealität vieler Geflüchteter in Deutschland. Was von der Politik als „Verwaltungsvereinfachung“ verkauft wird, bedeutet in der Praxis vor allem eines: weniger Selbstbestimmung, mehr Ausgrenzung.

Statt Geldleistungen in bar zu erhalten, werden viele Geflüchtete seit Mai 2024 auf eine eingeschränkte Guthabenkarte verwiesen – mit drastischen Folgen für ihren Alltag.

Eingeschränkt & entmütigend

Kein Bargeld, keine Überweisungen – Nutzung nur in bestimmten Geschäften.

Diskriminierend & rechtlich umstritten

Gerichtsurteile zweifeln an der Rechtmäßigkeit pauschaler Bargeldbeschränkung.

Solidarischer Widerstand wächst

Tauschgruppen in vielen Städten schaffen praktische Alternativen.


Was ist die Bezahlkarte für Geflüchtete?

Am 16. Mai 2024 trat in Deutschland eine Regelung in Kraft, die für viele Geflüchtete das Leben deutlich erschwert: die flächendeckende Einführung einer Bezahlkarte.

Diese Karte ersetzt Bargeldauszahlungen für Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. Sie ist nicht mit einem Bankkonto verbunden, erlaubt keine Überweisungen oder Lastschriften– und ist nur in bestimmten Geschäften wie Edeka, Rewe, Lidl oder Aldi einsetzbar.

Insbesondere in ländlichen Gebieten oder kleineren Geschäften ist Kartenzahlung oft nicht möglich – was den Alltag weiter erschwert.

Ziel laut Bundesregierung: Verwaltung vereinfachen und Auslandsüberweisungen einschränken. Doch Studien wie die des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zeigen: Nur 7 % der Geflüchteten und 12 % der Migrant*innen ohne Fluchthintergrund überwiesen 2021 Geld ins Ausland (Silva & Zinn 2024, S. 771).

Kritik an der diskriminierenden Bezahlkarte

Die Bezahlkarte für Geflüchtete steht aus mehreren Gründen in der Kritik:

  • Keine individuelle Anpassung: Spezielle Lebenslagen – etwa bei Krankheit, Familienbedarf oder Mobilität – werden nicht berücksichtigt.
  • Eingeschränkte Nutzung: Sie funktioniert nur in bestimmten Geschäften und erlaubt kaum Bargeld – 50 € pro Monat sind die Obergrenze. Das schränkt alltägliche Ausgaben massiv ein.
  • Bürokratischer Mehraufwand: Technische Probleme und komplizierte Abläufe führen zu zusätzlicher Belastung – für Verwaltungen und Geflüchtete.
  • Rechtliche Fragwürdigkeit: Erste Gerichtsurteile (z. B. in Hamburg) zeigen: Pauschale Bargeldbeschränkungen sind in vielen Fällen unzulässig.
  • Stigmatisierung & Ausgrenzung: Die Karte kennzeichnet Geflüchtete als „anders“ und erschwert gesellschaftliche Teilhabe.

Was kann ich tun?

1. Mitmachen bei Tauschgruppen

Wenn du dich einer lokalen Initiative anschließen willst oder selbst eine Tauschgruppe gründen möchtest, melde dich gern bei uns:

📧 info@penager

2. Dokumentation & juristische Schritte

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und PRO ASYL haben erfolgreich gegen pauschale Bargeldgrenzen geklagt. Wichtig ist die sorgfältige Dokumentation von Einschränkungen – z. B. durch Screenshots, Quittungen, Zeug*innen oder persönliche Berichte. Nur so kann rechtlich gegen diese Praxis vorgegangen werden.

3. Öffentlichkeit schaffen

Informiere dich und andere. Teile Erfahrungen und Hintergrundwissen über die Bezahlkarte in deinem Umfeld oder über soziale Medien. Gemeinsam können wir politischen Druck aufbauen.

Als Reaktion auf die Bezahlkarte haben sich in vielen Städten solidarische Tauschaktionen gebildet, z. B. unter den Titeln „Nein zur Bezahlkarte“ oder „Nein zur diskriminierenden Bezahlkarte“.

So funktioniert’s:

  1. Geflüchtete kaufen einen Gutschein z. B. bei Rewe, DM oder Lidl (z. B. 50 €)
  2. Sie bringen diesen zur Tauschstelle
  3. Dort erhalten sie 50 € Bargeld
  4. Unterstützende erhalten den Gutschein im Gegenzug

Diese Aktionen umgehen die Einschränkungen der Bezahlkarte praktisch und direkt – und stärken gleichzeitig den solidarischen Zusammenhalt.

Die Organisation Seebrücke unterstützt diese Aktionen und bietet auf ihrer Website eine Übersicht über aktive Tauschgruppen und weitere Informationen:

Mehr zur Tauschaktion auf seebruecke.org

Städte mit aktiven Tauschgruppen (Stand Dezember 2024):
HamburgBremen
EichstättHannover
JenaErfurt
Frankfurt am MainBamberg
AugsburgMünchen
RosenheimWürzburg
PassauFreiburg
WeimarLandshut
BraunschweigIngolstadt
AschaffenburgLüneburg
OldenburgLeipzig
DresdenNürnberg
DarmstadtRegensburg
OsnabrückBraunschweig
Erlangen

Mehr Informationen über die Bezahlkarte