Wie ist das Leben als Mann im Iran? An sich lässt sich diese Frage nicht pauschal beant- worten. Iran ist ein Land, das grundsätzlich nicht nur in Bezug auf das Geschlecht von enormen sozialen Ungerechtigkeiten geprägt ist. In vielerlei Hinsicht unterscheidet sich das Leben eines kurdischen, belutschischen, afghanischen, queeren oder Bahai-Mann vehement von dem eines persischen, heterosexuellen Mannes.
Zugleich wird jedoch auch diesen Männern aufgrund ihres Mannseins im Iran Macht über Frauen gewährt. Auf Far- si wird die Gesellschaft im Iran als „mard- salar“ beschrieben. „Mard“ bedeutet Mann und „salar“ lässt sich mit Oberhaupt, An- führer oder auch Prinz übersetzen. Aufgrund seines Geschlechts kommt dem Mann also eine dominante und herrschende Rolle in der Gesellschaft zu. Die Gewährleistung der ge- sellschaftlichen Vorrangstellung des Mannes erfolgt auch durch das Rechtssystem, das oft ausdrücklich nach Geschlecht differenziert. Beispielsweise variieren die Voraussetzungen für eine Strafbarkeit und seinen Vollzug oder die Rechte und Pflichten eines Elternteils gegenüber dem Kind und dem Ehepartner je nach Geschlecht. Die Teilhabe am öffentlichen Leben ist für Frauen grundsätzlich nur mit dem Tragen eines Hijabs und daher nicht bedingungslos möglich. Bestimmte Orte wie Fußballstadien dürfen sie nicht oder lediglich unter zahlreichen Voraussetzungen betreten. Frauen werden daher anders als Männer von bestimmten Teilen des gesellschaftlichen Lebens ausgeschlossen. Einige Berufe wie Richter oder auch hohe politische Ämter wie die des Obersten Rechtsgelehrten sind aus- schließlich Männern vorbehalten.
Für eine Ausbildung, Berufstätigkeit, eine Reise und zahlreiche weitere wichtige Entscheidungen ist eine Frau oftmals auf die Genehmigung ihres männlichen Vormunds oder Ehemannes angewiesen. Frauen werden systematisch unterdrückt und teilweise aus- gegrenzt. Selbst über den Körper und das Leben der Frau können Männer fast uneingeschränkt verfügen. Das iranische Strafrecht ermöglicht es nämlich u. a. im Falle von absichtlichen Tötungsdelikten, mit dem Einverständnis des gesetzlichen Erben eine Frau zu töten, ohne die an sich vorgesehene Todesstrafe zu fürchten. Die gesetzlichen Erben sind in der Regel der Vater und der Großvater väterlicherseits. Es erfolgen manchmal im Vorfeld Absprachen zwischen dem Ehemann, den Brüdern und den gesetzlichen Erben einer Frau oder eines Mädchens, sie für das „An- sehen“ der Familie zu töten und auf den Voll- zug der Strafe zu verzichten. Das iranische Strafrecht erlaubt sogar einem Ehemann un- abhängig von der Entscheidung der männlichen Erben, seine Ehefrau töten, wenn er sie in flagranti beim Geschlechtsverkehr mit einem anderen Mann erwischt. Tötungen weiblicher Familienmitglieder aufgrund der Nichterfüllung von Verhaltenserwartungen, die das Ansehen der Familie angeblich schä- digen sollen, werden im Iran „qatle namusi“ genannt. Das Wort „namus“ kann Ehre, Ruf, Moral oder Prinzipien bedeuten. Die Ehefrau und Töchter eines Mannes werden oft sein „namus“ genannt und diese Denkweise ist im (Unter-) Bewusstsein vieler Menschen im Iran
Auf Farsi wird die Gesellschaft im Iran als „mard-salar“ beschrieben. „Mard“ bedeutet Mann und „salar“ lässt sich mit Oberhaupt, Anführer oder auch Prinz übersetzen. Aufgrund seines Geschlechts kommt dem Mann also eine dominante und herrschende Rolle in der Gesellschaft zu.
verankert. Weil die Frau dem Mann gehört, darf er sich ihr entledigen, wenn er es möchte. Beispielsweise enthauptete der Ehemann der siebzehnjährige Ghazal „Mona“ Heydari sie in der südiranischen Stadt Ahvaz und lief mit ihrem abgetrennten Kopf durch die Straßen, weil sie es gewagt hatte, aufgrund von häusli- cher Gewalt in die Türkei zu flüchten. Mona’s Vater „verzichtete“ auf den Vollzug der für den Ehemann an sich vorgesehenen Todes- strafe. Zuvor hatte der Vater sogar die junge Frau mit der Zusicherung, ihr würde nichts passieren, wieder in ihre Heimatstadt Ahvaz gelockt und sodann dem Ehemann ausgelie- fert. Die Mutter des Ehemannes erklärte die Tat ihres Sohnes damit, dass ihm sein Um- feld aufgrund der Flucht seiner Ehefrau seine Männlichkeit und Ehre abgesprochen hatte. Mit der Tat habe er allen das Gegenteil be- weisen wollen. Frauen, die es wagen von ih- rem Zuhause und ihrer Familie auszubrechen, werden im Iran „doktharhaye farari“, d. h. auf Deutsch „Mädchen auf der Flucht“, genannt. In einigen Fällen melden ihre Familien sie sogar nicht als vermisst. Stattdessen suchen sie selbst nach ihnen und töten sie. Um eine Identifikation der Frauen zu verhindern, ver- brennen sie die Leichen1 und leugnen, dass es diese Frauen jemals in ihrer Familie gege- ben hätte. All das geschieht zur Wahrung der Männlichkeit männlicher Familienmitglieder. Der Mann hat die Frau in der Hand. Selbstän- digkeit und Selbstbestimmtheit sind Frauen weitestgehend verwehrt. Sie werden auf- grund ihres Geschlechts gegenüber Männern als Menschen 2. Klasse degradiert.
letzten Jahren wird daher zunehmend der Be- griff „apartheit-e jensiati“, also Genderapart- heid, verwendet, um das Verhältnis zwischen Mann und Frau im Iran zu charakterisieren. Als ich auf dem 49. Feministischen Jurist*in- nentag über die rechtliche Stellung der Frau im Iran referierte, kam im Nachgang eine Ju- ra-Professorin auf mich zu und meinte, dass sie allein vom Zuhören total entsetzt sei. Be- stimmte Regelungen im Familienrecht habe es auch im Nachkriegsdeutschland noch ge- geben, aber gerade das Strafrecht klang für sie wie eine Horrorgeschichte. Das erschre- ckend daran für mich persönlich ist, dass mir diese Horrorgeschichte über viele Jahre „nor- mal“ vorkam. Mich verstört auch, dass ein in den USA le- bender Iraner, der sich als klassischer miso- gyner Chauvinist auf Instagram zelebriert und u. a. auch „namus“-Tötungen und sogar Gruppenvergewaltigungen von Frauen ver- harmlost, über 14 Millionen Follower hat – darunter auch etwa Kurden und Afghanen. Die Aussagen, die er über Frauen trifft, sind so widerwärtig, dass ich mich nicht über- winden kann, sie ins Deutsche zu übersetzen. Über 14 Millionen Farsi sprechender Men- schen stört das scheinbar nicht. Durch Gespräche mit Männern in meiner Fa- milie und meinem Freundeskreis, die gesell- schaftlichen Debatten und Entwicklungen seit Ende der Neunziger Jahre im Iran weiß ich jedoch, dass das Bewusstsein bei Männern für die Auswirkungen des vorherrschenden Männlichkeitsverständnisses im Iran und die u. a. dadurch entstehenden Misere für Frauen
Die Reise hatte begonnen, und sie hatte glücklich begonnen mit einem weichen blauen Himmel und einer ruhigen See.
grundsätzlich deutlich gestiegen ist. Dies ist gerade im Iran besonders wichtig. Zu den Grundprinzipien des iranischen Re- gimes gehört nämlich die Herrschaft von Männern über Frauen und stellt daher ein eminent politisches Thema dar. Das Männ- lichkeitsverständnis hat nicht nur Auswir- kungen auf das (private) Verhältnis zwischen Mann und Frau, sondern schlägt sich auch im öffentlichen Leben nieder. Männlichkeit ist nicht statisch, sondern entwicklungs- und wandelfähig. Eine Gesellschaft kann selbst bestimmen, was für Männlichkeit konstitu- ierend ist. Die Neudefinition von Männlich- keit stellt daher auch eine Möglichkeit dar, wie zumindest eines der Grundprinzipien des iranischen Regimes faktisch ausgehebelt wer- den kann. Dies gilt insbesondere, da aufgrund der Besonderheiten des Staatsaufbaus, der Verfassungsprinzipien und brutaler Repres- sionen seitens der iranischen Staatführung le- diglich ein geringer Handlungsspielraum für die Bevölkerung besteht, effektiven Wider- stand gegen den status quo zu leisten. Trotz der genannten weiterhin bestehenden Missstände sind erste Schritte zu einer sol- chen positiven Neudefinition für eine neue Gesellschaftsordnung und das Niederzwingen des Regimes in den letzten Jahren sichtbar geworden. So gibt es eine deutlich ansteigen- de Anzahl weiblicher Universitätsabsolven- ten und berufstätiger Frauen im Iran. Immer mehr Väter oder Ehemänner machen von ih- rem gesetzlich festgelegten Missbrauchsrecht keinen Gebrauch und verwehren Frauen nicht ihre Rechte. Auch anlässlich des Falles der Kapitänin der iranischen Fußballnationalmannschaft Niloo- far Ardalan, deren Ehemann ihr nicht „erlaub- te“ für ein Fußballspiel ins Ausland zu reisen, positionierten sich im Jahr 2015 Männer unter dem Hashtag „itsmensturn“ gegen die rechtlich gesicherte Missbrauchsmacht des Ehemannes über seine Ehefrau. Männer ga- ben kollektiv und öffentlich ihren Ehefrauen ihr Recht auf Scheidung, Reisen etc. zurück. „Lasst uns bei uns selbst anfangen“ schrieben einige dazu. Die Solidarisierung von Männern mit Frau- en während der Jina-Massenproteste im Jahr 2022 die die Tötung der Kurdin Jina Amini durch die sog. Sittenpolizei im Iran ausge- löst hatte, war daher auch nicht im luftleeren Raum entstanden, sondern war u.a. 2das Er
gebnis eines beginnenden Veränderungspro- zess des Männlichkeitsverständnis im Iran. Bereits mehrere Jahre vor den Jina-Protesten im Jahr 2022 konnte man im Iran Frauen be- obachten, die in der Öffentlichkeit keinen Hi- jab mehr trugen. Symbolkraft hatte in diesem Zusammenhang das Bild von Vida Movahed, die bei Protesten im Jahr 2017 in der berühm- ten „Enghelab“ (auf Deutsch: Revolution)- Straße in Teheran auf einen Stromkasten stieg und ihr Kopftuch an einen Stock gebunden hochhielt. Männer unterstützen Frauen bei ihrem Widerstand und ließen sie nicht allein mit der Bürde. Auf sozialen Netzwerken kur- sierten Videos, wie Männer sich gegen die sog. Sittenpolizei stellten und auch Verhaf- tungen von Frauen verhinderten. Diese Wi- derstandshandlungen im Alltag sind Resultat eines gemeinsamen neuen Verständnisses von Gleichheit und Freiheit – auch zwischen den Geschlechtern. Sie haben eine klare Bot- schaft: Wir erkennen eure Gesetze und euch als staatliche Autorität nicht an. Mit der Zeit kamen als Widerstandshandlung auch weitere beiläufige „kleine“ Handlungen wie Tanzen in der Öffentlichkeit hinzu, die im Iran je- doch Rechtsbrüche darstellen und drastische und nicht nur strafrechtliche Konsequenzen für Betroffene haben können. Während der Jina-Proteste entwickelten sich diese alltäglichen Widerstandshandlungen zu einer Massenbewegungen und konnten erste tatsächliche Veränderungen bewirken. Denn dass die Ungehorsam-Leistenden in der Regel nicht organisiert oder miteinander verbunden sind, macht sie für den iranischen Staatsapparat schwer greifbar. Einige wurden verhaftet, gefoltert und erhielten Freiheits- oder sogar Todesstrafen; aber aufgrund der hohen Anzahl an Verstößen war es für den iranischen Staatsappart nicht möglich, alle Widerstandshandlungen zu ahnden. Für das iranische Regime war so eine Durchsetzung der Rechtsordnung nicht mehr gänzlich rea- lisierbar. Iranische Gesetze wurden so nicht abgeschafft, aber de facto teilweise außer Kraft gesetzt. Für das iranische Regime und seine Sittenpolizei haben Männer und Frau- en gemeinsam so faktisch neue Realitäten geschaffen. Einem ersten positiven Wandel des Männlichkeitsverständnisses im Iran sei Dank – auch wenn noch ein langer Weg zu gehen ist.


