Im Dezember 2024 berichtete die Online-Beratungsstelle Pena.ger auf ANF kritisch über die Einführung der sogenannten Bezahlkarte für Geflüchtete in Deutschland. Diese Karte ersetzt seit Mai 2024 größtenteils Bargeldauszahlungen für Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Statt Bargeld gibt es nur eine begrenzte Nutzungsmöglichkeit per Karte – maximal 50 Euro Bargeld pro Monat sind abhebbar, der Rest muss per Karte in ausgewählten Supermärkten ausgegeben werden.
Die Praxis zeigt jedoch, dass diese Bezahlkarte mehr Probleme verursacht, als sie löst: Viele Grundbedarfe können nicht mehr selbstbestimmt gedeckt werden, da etwa kleinere Geschäfte oder wichtige Dienstleistungen keine Kartenzahlung akzeptieren. Dies führt zu einer erheblichen Einschränkung der Teilhabe und verstärkt die Stigmatisierung und Ausgrenzung der Geflüchteten.
Pena.ger und andere solidarische Initiativen organisieren daher sogenannte Tauschaktionen: Geflüchtete kaufen Supermarkt-Gutscheine mit ihrer Karte und tauschen diese bei Solidaritätsgruppen gegen Bargeld ein, um die Einschränkungen zu umgehen. Parallel dazu gibt es juristische Bemühungen, die pauschale Begrenzung von Bargeld abzuwehren. Ein Urteil des Sozialgerichts Hamburg bestätigt bereits, dass die 50-Euro-Obergrenze rechtswidrig sein kann.
Der Artikel von Pena.ger auf ANF appelliert an die Gesellschaft, solidarisch zu handeln, sich zu vernetzen und gemeinsam gegen die diskriminierende Bezahlkarte aktiv zu werden – für mehr Würde und soziale Gerechtigkeit in Deutschland.
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